RED Cybersecurity für IoT-Geräte

Bereiten Sie Ihre vernetzten Produkte auf die EU-Vorgaben ab August 2025 vor (RED Delegated Act 2022/30)

Ab dem 1. August 2025 dürfen in der EU nur noch Funkgeräte verkauft werden, die die neuen Cybersecurity-Anforderungen der Funkanlagenrichtlinie (RED) erfüllen.

Das betrifft alle Geräte mit Wi-Fi, Bluetooth, Zigbee, LTE, oder anderen Funkstandards – besonders im Bereich IoT und Embedded Systeme.

Oxeltech hilft Herstellern von IoT-Geräten, ihre Firmware und Systemarchitektur RED Cyber DA konform zu machen.

RED Cybersecurity Compliance

Welche IoT-Produkte sind betroffen?

Die RED Cybersecurity Anforderungen gelten für:

  • Geräte mit Wi-Fi oder BLE, die mit einer App oder Cloud kommunizieren
  • IoT-Produkte, die personenbezogene Daten wie Standort oder Nutzereinstellungen erfassen
  • Sensoren, Aktoren, Wearables, Gateways oder Tracker mit Funkverbindung
  • Systeme, die fernkonfigurierbar oder fernsteuerbar sind

Wenn Ihr Gerät über Funk Daten überträgt oder externe Kontrolle erlaubt, fällt es sehr wahrscheinlich unter die RED Cyber DA Vorschriften.

Unsere Leistungen: RED Cybersecurity Compliance für IoT-Hardware

1. Analyse und Geltungsbereich (Scope)

  • Prüfung, ob RED Art. 3(3)(d), (e), (f) zutreffen

  • Bewertung des Geräts nach ETSI EN 303 645, dem anerkannten IoT-Sicherheitsstandard

2. Technische Umsetzung

  • Absicherung der Kommunikation über TLS / HTTPS

  • Einführung eines sicheren OTA-Update-Mechanismus mit Signaturprüfung und Rollback-Schutz

  • Deaktivierung unnötiger Schnittstellen (z. B. UART, Debug, Telnet)

  • Implementierung von sicherer Authentifizierung, ohne Default-Passwörter

  • Schutz von personenbezogenen Daten, lokal und beim Datentransfer

3. Dokumentation und Konformitätserklärung

  • Erstellung der vollständigen technischen Dokumentation nach RED Anhang V

  • Risikoanalyse und Sicherheitsarchitektur

  • Unterstützung bei der EU-Konformitätserklärung (DoC)

  • Vorbereitung auf Selbstzertifizierung nach Modul A

ETSI EN 303 645

Warum Oxeltech?

  • Erfahrung mit RED Cyber DA Projekten für STM32, ESP32, Nordic und andere Plattformen
  • Fokus auf stromsparende IoT-Systeme mit Funkmodul (BLE, Wi-Fi)
  • Technisches Team mit Know-how in Embedded Security und CE-Kennzeichnung
  • Kein Overhead, keine Zertifizierungsagentur – wir helfen Ihnen, rechtssicher zu entwickeln

Jetzt handeln: RED Cyber DA ist ab August 2025 Pflicht

Wenn Ihr Produkt jetzt oder künftig in der EU verkauft werden soll, sind die Cybersicherheitsanforderungen der RED-Richtlinie verbindlich.

👉 Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch:

📧 info@oxeltech.de

📞 +49 176 64738476

Häufig gestellte Fragen zur RED Cybersecurity Compliance (FAQ)

Nein. Die Anforderungen gelten auch für Geräte, die indirekt mit dem Internet verbunden sind – zum Beispiel über eine mobile App, die über Bluetooth oder Wi‑Fi mit dem Gerät kommuniziert und dann Daten an die Cloud sendet. Sobald eine Verbindung zum Internet besteht (direkt oder indirekt), ist Artikel 3(3)(d) relevant.

Die Verordnung gilt für alle Funkgeräte, die:

  • mit dem Internet kommunizieren (direkt oder über eine App)
  • personenbezogene Daten verarbeiten (z. B. Standort, Benutzerpräferenzen)
  • ferngesteuert oder extern missbraucht werden können

Typische Beispiele: IoT-Sensoren, Wearables, Smart-Home-Geräte, Tracker, Gateways, BLE-Devices mit App‑Anbindung.

Ab dem 1. August 2025 dürfen betroffene Geräte nur dann im europäischen Markt vertrieben werden, wenn sie den Cybersicherheitsanforderungen der RED Delegated Act (EU 2022/30) entsprechen.

Ja, wenn das Smartphone mit dem Internet verbunden ist und Daten vom Gerät überträgt oder empfängt, gilt dies als indirekte Internetverbindung. Das reicht aus, um Artikel 3(3)(d) zu aktivieren.

Ja. Standortdaten gelten als personenbezogene Daten, ebenso wie pseudonyme Kennungen, wenn sie mit Nutzungsverhalten oder einzelnen Geräten verknüpft werden können. In diesem Fall greift Artikel 3(3)(e) (Datenschutz).

Ja, aber nur wenn:

  • Sie alle relevanten harmonisierten Normen anwenden (sobald verfügbar), oder
  • Sie anerkannte Standards wie ETSI EN 303 645 vollständig umsetzen und
  • Die technische Dokumentation vollständig gemäß RED Anhang V vorliegt

Wenn das zutrifft, können Sie die Konformität selbst erklären – ohne Notified Body.

Das Gerät darf nicht mehr in der EU vertrieben werden. Mögliche Konsequenzen:

  • Verkaufsstopp durch Marktüberwachungsbehörden
  • Produktrückruf oder Einfuhrverbot
  • Haftungsrisiken bei Sicherheitslücken
    Sie sollten umgehend die Konformität sicherstellen – über Risikobewertung, Sicherheitsmaßnahmen und technische Dokumentation. Oxeltech unterstützt Sie dabei.

Der am häufigsten verwendete Standard ist ETSI EN 303 645, der die Mindestanforderungen für die Cybersicherheit vernetzter Geräte beschreibt. Obwohl er (noch) nicht harmonisiert ist, wird er von Behörden als “Stand der Technik” akzeptiert.

Nein, nicht zwingend. Nur wenn:

  • Sie keine harmonisierten oder allgemein anerkannten Standards anwenden
  • Oder nur eine teilweise Umsetzung vorliegt
    In allen anderen Fällen reicht eine Selbstbewertung nach Modul A.

Nein, Oxeltech ist kein Notified Body. Wir unterstützen Sie dabei, alle notwendigen Schritte für die RED Cybersecurity Compliance umzusetzen:

  • Analyse, ob Ihr Produkt unter die RED-Vorgaben fällt
  • Umsetzung aller erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen
  • Erstellung der vollständigen technischen Dokumentation
  • Vorbereitung Ihrer EU-Konformitätserklärung (Selbstdeklaration)

Mit unserer Hilfe können Sie Ihre Geräte rechtssicher und ohne zusätzlichen Zertifizierungsaufwand in den Markt bringen.

Sie muss folgende Inhalte abdecken:

  • Produktbeschreibung und Funktechnologie
  • Datenfluss- und Architekturdiagramme
  • Risikobewertung (Artikel 3(3)(d), (e), (f))
  • Umsetzung nach z. B. ETSI EN 303 645
  • Sicherheitsmaßnahmen: Kommunikation, OTA-Updates, Zugangsschutz
  • Update-Prozesse und Schwachstellenmanagement
  • EU-Konformitätserklärung (DoC) gemäß RED Anhang V

Nicht ohne weiteres. Auch wenn ein OTA‑Update das Gerät technisch auf den neuesten Stand bringt, ist die vorherige Nicht-Konformität weiterhin ein Verstoß.

Eine CE-Kennzeichnung erfordert vollständige Konformität vor dem Inverkehrbringen.

Subscribe Our Newsletter