Ab dem 1. August 2025 dürfen in der EU nur noch Funkgeräte verkauft werden, die die neuen Cybersecurity-Anforderungen der Funkanlagenrichtlinie (RED) erfüllen.
Das betrifft alle Geräte mit Wi-Fi, Bluetooth, Zigbee, LTE, oder anderen Funkstandards – besonders im Bereich IoT und Embedded Systeme.
Oxeltech hilft Herstellern von IoT-Geräten, ihre Firmware und Systemarchitektur RED Cyber DA konform zu machen.
1. Analyse und Geltungsbereich (Scope)
Prüfung, ob RED Art. 3(3)(d), (e), (f) zutreffen
Bewertung des Geräts nach ETSI EN 303 645, dem anerkannten IoT-Sicherheitsstandard
2. Technische Umsetzung
Absicherung der Kommunikation über TLS / HTTPS
Einführung eines sicheren OTA-Update-Mechanismus mit Signaturprüfung und Rollback-Schutz
Deaktivierung unnötiger Schnittstellen (z. B. UART, Debug, Telnet)
Implementierung von sicherer Authentifizierung, ohne Default-Passwörter
Schutz von personenbezogenen Daten, lokal und beim Datentransfer
3. Dokumentation und Konformitätserklärung
Erstellung der vollständigen technischen Dokumentation nach RED Anhang V
Risikoanalyse und Sicherheitsarchitektur
Unterstützung bei der EU-Konformitätserklärung (DoC)
Vorbereitung auf Selbstzertifizierung nach Modul A
Wenn Ihr Produkt jetzt oder künftig in der EU verkauft werden soll, sind die Cybersicherheitsanforderungen der RED-Richtlinie verbindlich.
👉 Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch:
📧 info@oxeltech.de
📞 +49 176 64738476
Nein. Die Anforderungen gelten auch für Geräte, die indirekt mit dem Internet verbunden sind – zum Beispiel über eine mobile App, die über Bluetooth oder Wi‑Fi mit dem Gerät kommuniziert und dann Daten an die Cloud sendet. Sobald eine Verbindung zum Internet besteht (direkt oder indirekt), ist Artikel 3(3)(d) relevant.
Die Verordnung gilt für alle Funkgeräte, die:
Typische Beispiele: IoT-Sensoren, Wearables, Smart-Home-Geräte, Tracker, Gateways, BLE-Devices mit App‑Anbindung.
Ab dem 1. August 2025 dürfen betroffene Geräte nur dann im europäischen Markt vertrieben werden, wenn sie den Cybersicherheitsanforderungen der RED Delegated Act (EU 2022/30) entsprechen.
Ja, wenn das Smartphone mit dem Internet verbunden ist und Daten vom Gerät überträgt oder empfängt, gilt dies als indirekte Internetverbindung. Das reicht aus, um Artikel 3(3)(d) zu aktivieren.
Ja. Standortdaten gelten als personenbezogene Daten, ebenso wie pseudonyme Kennungen, wenn sie mit Nutzungsverhalten oder einzelnen Geräten verknüpft werden können. In diesem Fall greift Artikel 3(3)(e) (Datenschutz).
Ja, aber nur wenn:
Wenn das zutrifft, können Sie die Konformität selbst erklären – ohne Notified Body.
Das Gerät darf nicht mehr in der EU vertrieben werden. Mögliche Konsequenzen:
Der am häufigsten verwendete Standard ist ETSI EN 303 645, der die Mindestanforderungen für die Cybersicherheit vernetzter Geräte beschreibt. Obwohl er (noch) nicht harmonisiert ist, wird er von Behörden als “Stand der Technik” akzeptiert.
Nein, nicht zwingend. Nur wenn:
Nein, Oxeltech ist kein Notified Body. Wir unterstützen Sie dabei, alle notwendigen Schritte für die RED Cybersecurity Compliance umzusetzen:
Mit unserer Hilfe können Sie Ihre Geräte rechtssicher und ohne zusätzlichen Zertifizierungsaufwand in den Markt bringen.
Sie muss folgende Inhalte abdecken:
Nicht ohne weiteres. Auch wenn ein OTA‑Update das Gerät technisch auf den neuesten Stand bringt, ist die vorherige Nicht-Konformität weiterhin ein Verstoß.
Eine CE-Kennzeichnung erfordert vollständige Konformität vor dem Inverkehrbringen.